© Dr. med. Michael Katzschke Ihr Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Wunschultraschall in der Schwangerschaft

Der Wunsch werdender Eltern nach regelmäßigen Ultraschalluntersuchungen anlässlich der routinemäßig stattfindenden Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen ist nur allzu verständlich.

Die Möglichkeiten, mit einem modernen, gut auflösenden Ultraschallgerät das heranwachsende Baby mit eigenen Augen zu sehen und somit frühzeitig in sein Herz schließen zu können, sind heute erheblich verbessert worden.

Wir sind der Ansicht, dass die frühzeitige und kontinuierliche Visualisierung des ungeborenen Kindes, das Vertrauen in seine ungestörte Entwicklung im Mutterleib sowie die emotionale Bindung der Eltern an das Baby fördert.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sieht die regelmäßigen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen, zunächst in vierwöchigen, ab der 32. Schwangerschaftswoche in zweiwöchigen Abständen vor, jedoch bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf nur drei Ultraschalluntersuchungen, die sogenannten Screening-Untersuchungen:

  1.   9. bis 12. Woche
  2. 19. bis 22. Woche
  3. 29. bis 32. Woche

Mehr Ultraschalluntersuchungen dürfen wir bei normal verlaufenden Schwangerschaften der gesetzlichen Krankenkasse nicht in Rechnung stellen!

Dem steht der oben skizzierte Wunsch der werdenden Eltern deutlich gegenüber. Wir bieten Ihnen deswegen zusätzliche Wunsch-Ultraschalluntersuchungen Ihres Babys auf privat ärztlicher Basis an. Damit Sie die Eindrücke auch mit nach Hause nehmen und Ihrer Familie und Freunden zeigen können erhalten Sie von uns einige Fotos.

Entscheiden Sie sich gegen eine ausführliche Wunsch-Ultraschalluntersuchung, werden wir das Vorhandensein der Herzaktion Ihres Kindes selbstverständlich immer mittels Ultraschall oder CTG dokumentieren.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen wünschen: eine entsprechende Patientinnenerklärung erhalten Sie von Ihrem Facharzt im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs zu Beginn der Schwangerschaft oder wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen unseres Praxisteams.

Wir werden bei krankhaften Schwangerschaftsverläufen selbstverständlich weiterhin alle notwendigen und medizinisch angezeigten Ultraschalluntersuchungen durchführen und mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen!

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